Aufgrund der Neuregelung des Kommunalverfassungsgesetzes am 1. Juli 2018 hat das Landesverwaltung Sachsen-Anhalt in der Haushaltsgenehmigung vom 18. Januar 2019 der Stadt Halle (Saale) auferlegt, bis zum 30. September 2019 ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen, welches eine schrittweise Rückführung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite bis zur Genehmigungsgrenze des § 110 Abs. 2 KVG LSA aufzeigt.
Wir haben als Rauschenbach & Kollegen GmbH für die Stadt Halle (Saale) eine grundsätzliche Konsolidierungsstrategie entwickelt und eine schriftliche Grundkonzeption des Konsolidierungskonzeptes erarbeitet.
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