Aufgrund der Neuregelung des Kommunalverfassungsgesetzes zum 1. Juli 2018 hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in der Haushaltsgenehmigung vom 18. Januar 2019 der Stadt Halle (Saale) auferlegt, bis zum 30. September 2019 ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen, welches eine schrittweise Rückführung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite bis zur Genehmigungsgrenze des § 110 Abs. 2 KVG LSA aufzeigt.
Als Rauschenbach & Kollegen GmbH haben wir für die Stadt Halle (Saale) eine grundsätzliche Konsolidierungsstrategie entwickelt und eine schriftliche Grundkonzeption des Konsolidierungskonzeptes erarbeitet.
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